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Eine Frau sitzt vor einem Computer und hält die Hand an die Stirn.

Ratgeber · Nach einem Betrug

Betrogen worden? Das ist jetzt die Reihenfolge.

Zuerst die Bank, dann die Belege, dann die Anzeige. Wer in der Schweiz wofür zuständig ist, was eine Meldung beim Bund bringt, und warum Sie für eine «Rückholung» nie bezahlen.

Stand 21.10.2026Von Jairo, InfobunkerLesezeit rund 6 Minuten

Die kurze Antwort

Bank zuerst, Polizei für die Anzeige, der Bund für die Meldung.

Ist Geld abgeflossen oder haben Sie Karten- oder Zugangsdaten eingegeben, rufen Sie sofort Ihre Bank an und lassen Karte, E-Banking oder TWINT sperren. Eine Strafanzeige nimmt jeder Polizeiposten der Schweiz entgegen; für drei Delikte geht es auch online. Beim Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) melden Sie Vorfälle und Versuche, das ist aber keine Anzeige.

Steht jemand vor der Tür oder werden Sie bedroht: Notruf 117.

Die erste Stunde: in dieser Reihenfolge

  1. Bank oder Kartenherausgeberin anrufen. Die Nummer steht auf Ihrer Karte oder in der Bank-App, nie in der Nachricht, die Sie bekommen haben. Lassen Sie Karte, E-Banking und TWINT sperren. Manchmal lässt sich eine Zahlung noch stoppen; versprechen kann das niemand, aber jede Minute zählt.
  2. Nichts mehr bezahlen, nichts mehr eingeben. Auch keine «Gebühr», damit das Geld zurückkommt, und keinen Code, den Ihnen jemand am Telefon diktiert. Brechen Sie den Kontakt ab.
  3. Belege sichern, bevor Sie etwas löschen. Bildschirmfotos von Chat, Profil, Inserat und Zahlungsbestätigung, dazu Telefonnummern, Links, Datum und Uhrzeit. Notieren Sie, was wann passiert ist, solange Sie es noch genau wissen.
  4. Passwörter ändern, wenn Sie eines eingegeben haben: zuerst E-Mail und E-Banking. Hatte jemand Fernzugriff auf Ihren Computer, ändern Sie die Passwörter auf einem anderen Gerät.
  5. Anzeige erstatten. Wie das geht, steht im nächsten Abschnitt.

Eine Ausnahme bei den Bildschirmfotos

Geht es um sexuelle Bilder von Kindern oder Jugendlichen, machen Sie davon keine Bildschirmfotos und leiten nichts weiter. Die Bundesplattform Jugend und Medien weist darauf hin, dass man sich damit selbst strafbar machen kann. Wenden Sie sich direkt an die Polizei, sie dokumentiert die Aufnahmen.

Wer in der Schweiz wofür zuständig ist

Viele Betroffene verlieren Zeit, weil sie an der falschen Stelle anfangen. Die Tabelle zeigt, wer was übernimmt, und was die jeweilige Stelle nicht tut.

StelleWofürWas sie nicht tut
Ihre Bank oder KartenherausgeberinSperren, Zahlung stoppen oder zurückfordernErmitteln
Polizeiposten der KantonspolizeiStrafanzeige und Beratung, am besten mit telefonischer VoranmeldungIhr Geld garantiert zurückholen
Meldeportal des Bundes, report.ncsc.admin.chVorfälle und Versuche melden; für drei Delikte auch Online-StrafanzeigeAndere Strafanzeigen entgegennehmen
cybercrimepolice.ch (Kantonspolizei Zürich)Hinweise auf neue Maschen per Mail an feedback@cybercrimepolice.chAnzeigen bearbeiten; das Postfach ist nicht rund um die Uhr besetzt
Die Plattform (Marktplatz, soziales Netzwerk)Profil oder Inserat melden und sperren lassenEine Anzeige ersetzen
Zusammengestellt aus den Angaben von BACS, cybercrimepolice.ch und Polizei Kanton Solothurn, gelesen am 21.10.2026.

Das Meldeformular des Bundes stellt Ihnen einige Fragen und gibt danach eine automatisierte Ersteinschätzung Ihres Falls. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie den Fall an das Bundesamt für Cybersicherheit weiterleiten. Für drei Delikte führt dieselbe Seite zu einer Online-Strafanzeige: wenn Ihre Daten für eine Bestellung missbraucht wurden, wenn Sie Ware bezahlt und nicht erhalten haben, und bei einem falschen Wohnungs- oder Immobilieninserat. Für alles andere gilt der Polizeiposten. Weitere Delikte lassen sich je nach Wohnkanton über die Plattform Suisse ePolice anzeigen.

Lohnt sich eine Anzeige, wenn das Geld weg ist?

Die ehrliche Antwort zuerst: Ihr eigenes Geld bringt eine Anzeige oft nicht zurück. Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) sagt das selbst, weil die Täterschaft meist aus dem Ausland arbeitet und die Rechtshilfe vieler Länder schlecht funktioniert. Sie empfiehlt die Anzeige trotzdem, und das hat einen praktischen Grund: Jede Anzeige liefert der Polizei Daten, mit denen sie Fälle verbinden kann. Manchmal führt eine Spur doch in die Schweiz oder in ein Nachbarland.

Betrug ist in Artikel 146 des Strafgesetzbuchs geregelt. Laut SKP ermitteln die Behörden bei Betrug von sich aus, sobald sie davon wissen, wenn der Schaden über 300 Franken liegt.

Was Sie auf den Polizeiposten mitnehmen

  • Ausdrucke oder das Telefon mit den Bildschirmfotos
  • Zahlungsbelege mit Kontonummer oder TWINT-Empfänger
  • Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Profilnamen und Internetadressen
  • Ihre Notizen: was wann passiert ist

Rufen Sie vorher an. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt auf cybercrimepolice.ch, sich vor dem Besuch telefonisch anzumelden.

Kommt das Geld zurück?

Am ehesten über die Bank, und nur, wenn Sie schnell sind. Die Polizei des Kantons Solothurn schreibt, dass sich eine Zahlung eventuell noch stoppen oder zurückfordern lässt, wenn Sie Ihre Bank sofort informieren. Über das Strafverfahren kommt Geld nur zurück, wenn die Polizei die Täter findet und diese das Geld noch haben. Bei Betrug aus dem Ausland ist das selten.

Manche Versicherungen zahlen bei Online-Betrug. Die SKP rät, die Police genau zu lesen, bevor Sie eine solche Versicherung abschliessen.

Eine Frau mit Brille sitzt auf dem Sofa und schaut besorgt auf ihr Telefon.
Wer nach dem Schaden zahlt, um das Geld «zurückzuholen», verliert meist ein zweites Mal.

Die zweite Welle: angebliche Rückholer

Nach einem Betrug melden sich oft angebliche Anwälte, Detekteien oder Behörden. Sie behaupten, die Täter gefasst zu haben, und verlangen eine Gebühr für die Rückzahlung. Die SKP nennt das ausdrücklich einen Folgebetrug. Wie aktuell das ist, zeigt ein Fall, den cybercrimepolice.ch am 21. Oktober 2026 veröffentlichte: eine gefälschte Mail im Namen des britischen Finanzministeriums, die die Rückerstattung verlorener Gelder verspricht. Zahlen Sie für eine Rückholung nie im Voraus.

Was die Zahlen zeigen

Laut dem Bundesamt für Cybersicherheit gingen im ersten Halbjahr 2026 in der Schweiz 27'128 freiwillige Meldungen ein, und Betrug bleibt das dominierende Phänomen (Medienmitteilung vom 24. August 2026). Als Einstieg nutzen die Täter laut BACS zunehmend Kleinanzeigenplattformen, gezielte Platzierungen in Suchmaschinen und Datenlecks.

Eine Massnahme hat messbar gewirkt: Seit am 1. Juli 2026 die Kennzeichnungspflicht auf Mobilfunknummern ausgeweitet wurde, fielen die Meldungen zu falschen Anrufen im Namen von Behörden im Juli auf unter 100. Zuvor waren es regelmässig über 400 im Monat. Wie viele Fälle nie gemeldet werden, weiss niemand genau.

Wenn Sie nicht allein weiterkommen

Ein Betrug ist nicht nur ein finanzieller Schaden. Viele Betroffene schämen sich und erzählen niemandem davon. Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson. Die Dargebotene Hand ist unter der Nummer 143 rund um die Uhr erreichbar, anonym und vertraulich. Geraten Sie in finanzielle Not, hilft die Schuldenberatung in Ihrem Kanton weiter.

Erstberatung nach einem Vorfall

90 Minuten per Videocall, CHF 220.–. Wir ordnen ein, was passiert ist, gehen mit Ihnen die Sofortmassnahmen durch und sichern Geräte und Konten.

Nicht enthalten: Wir holen kein Geld zurück und ersetzen weder Polizei noch Bank noch Anwalt.

Quellen dieser Seite

  1. Bundesamt für Cybersicherheit, Meldeportal (Meldung, Online-Strafanzeige): report.ncsc.admin.ch/de
  2. Medienmitteilung des Bundes zum Halbjahresbericht 2026/1 des BACS, 24.08.2026: admin.ch/de/newnsb/vzO9wG1V7K0D-m73EJw8W
  3. Schweizerische Kriminalprävention, «Melden, Anzeige erstatten oder sich einfach ärgern?», 29.07.2024: skppsc.ch/de/wp-content/uploads/sites/2/2024/07/anzeige_erstatten.pdf
  4. Schweizerische Kriminalprävention, Romance Scam (Folgebetrug): skppsc.ch/de/themen/internet/romance-scam
  5. cybercrimepolice.ch, Ereignis melden und Kontakt: cybercrimepolice.ch/de/ereignis-melden
  6. cybercrimepolice.ch, aktuelle Fälle (21.10.2026): cybercrimepolice.ch/de/faelle
  7. Polizei Kanton Solothurn, Betrug auf Online-Marktplätzen: so.ch/verwaltung/departement-des-innern/polizei/praevention/digitalisierte-kriminalitaet/betrug-auf-online-marktplaetzen
  8. Jugend und Medien (Bundesamt für Sozialversicherungen), Cybermobbing: jugendundmedien.ch/themen/cybermobbing
  9. Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 146, Stand 1. Oktober 2026: fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_146
  10. Die Dargebotene Hand, 143: 143.ch

Alle Quellen wurden am 21.10.2026 auf der jeweiligen Seite gelesen. Gesetzestexte im Stand, den die Bundesverwaltung auf fedlex.admin.ch nennt.

Fragen und Antworten

Was oft gefragt wird.

Jemand hakt mit einem Stift Punkte auf einer Checkliste ab.
Kann ich Internetbetrug online anzeigen?

Für drei Delikte ja: wenn Ihre Daten für eine Bestellung missbraucht wurden, wenn Sie Ware bezahlt und nicht erhalten haben, und bei einem falschen Wohnungs- oder Immobilieninserat. Der Weg führt über das Meldeportal des Bundes auf report.ncsc.admin.ch. Für andere Delikte gehen Sie auf einen Polizeiposten.

Ist eine Meldung beim BACS dasselbe wie eine Anzeige?

Nein. Das Bundesamt für Cybersicherheit nimmt keine Strafanzeigen entgegen. Ihre Meldung hilft dem Bund, Maschen früh zu erkennen und zu warnen. Wollen Sie, dass ermittelt wird, braucht es eine Anzeige bei der Polizei.

Wo melde ich eine Phishing-Mail?

Beim Bundesamt für Cybersicherheit über das Formular auf report.ncsc.admin.ch. Gibt sich die Mail als TWINT aus, nimmt TWINT sie zusätzlich unter abuse@twint.ch entgegen. Danach löschen Sie die Mail, ohne etwas anzuklicken.

Jemand verspricht, mein verlorenes Geld zurückzuholen. Ist das seriös?

Fast nie, wenn er dafür vorher Geld verlangt. Die Schweizerische Kriminalprävention warnt vor diesem Folgebetrug: Angebliche Anwälte, Detekteien oder Behörden behaupten, die Täter gefasst zu haben, und verlangen eine Gebühr. Zahlen Sie nichts.

Muss ich mich schämen, wenn ich darauf hereingefallen bin?

Nein. Die Maschen sind darauf gebaut, Menschen unter Zeitdruck und mit Gefühl zu überrumpeln. Die Polizei sucht Täter, keine Schuldigen unter den Betroffenen. Je schneller Sie reden, desto mehr lässt sich retten.

Was kostet Ihre Erstberatung, und was bekomme ich dafür?

CHF 220.– für 90 Minuten per Videocall. Wir ordnen ein, was passiert ist, gehen mit Ihnen die Sofortmassnahmen durch und helfen, Geräte und Konten zu sichern. Wir ersetzen weder Polizei noch Bank, und wir holen kein Geld zurück.

Am besten wissen Sie das vor dem ersten Fall.

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