Die erste Stunde: in dieser Reihenfolge
- Bank oder Kartenherausgeberin anrufen. Die Nummer steht auf Ihrer Karte oder in der Bank-App, nie in der Nachricht, die Sie bekommen haben. Lassen Sie Karte, E-Banking und TWINT sperren. Manchmal lässt sich eine Zahlung noch stoppen; versprechen kann das niemand, aber jede Minute zählt.
- Nichts mehr bezahlen, nichts mehr eingeben. Auch keine «Gebühr», damit das Geld zurückkommt, und keinen Code, den Ihnen jemand am Telefon diktiert. Brechen Sie den Kontakt ab.
- Belege sichern, bevor Sie etwas löschen. Bildschirmfotos von Chat, Profil, Inserat und Zahlungsbestätigung, dazu Telefonnummern, Links, Datum und Uhrzeit. Notieren Sie, was wann passiert ist, solange Sie es noch genau wissen.
- Passwörter ändern, wenn Sie eines eingegeben haben: zuerst E-Mail und E-Banking. Hatte jemand Fernzugriff auf Ihren Computer, ändern Sie die Passwörter auf einem anderen Gerät.
- Anzeige erstatten. Wie das geht, steht im nächsten Abschnitt.
Eine Ausnahme bei den Bildschirmfotos
Geht es um sexuelle Bilder von Kindern oder Jugendlichen, machen Sie davon keine Bildschirmfotos und leiten nichts weiter. Die Bundesplattform Jugend und Medien weist darauf hin, dass man sich damit selbst strafbar machen kann. Wenden Sie sich direkt an die Polizei, sie dokumentiert die Aufnahmen.
Wer in der Schweiz wofür zuständig ist
Viele Betroffene verlieren Zeit, weil sie an der falschen Stelle anfangen. Die Tabelle zeigt, wer was übernimmt, und was die jeweilige Stelle nicht tut.
| Stelle | Wofür | Was sie nicht tut |
|---|---|---|
| Ihre Bank oder Kartenherausgeberin | Sperren, Zahlung stoppen oder zurückfordern | Ermitteln |
| Polizeiposten der Kantonspolizei | Strafanzeige und Beratung, am besten mit telefonischer Voranmeldung | Ihr Geld garantiert zurückholen |
| Meldeportal des Bundes, report.ncsc.admin.ch | Vorfälle und Versuche melden; für drei Delikte auch Online-Strafanzeige | Andere Strafanzeigen entgegennehmen |
| cybercrimepolice.ch (Kantonspolizei Zürich) | Hinweise auf neue Maschen per Mail an feedback@cybercrimepolice.ch | Anzeigen bearbeiten; das Postfach ist nicht rund um die Uhr besetzt |
| Die Plattform (Marktplatz, soziales Netzwerk) | Profil oder Inserat melden und sperren lassen | Eine Anzeige ersetzen |
Das Meldeformular des Bundes stellt Ihnen einige Fragen und gibt danach eine automatisierte Ersteinschätzung Ihres Falls. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie den Fall an das Bundesamt für Cybersicherheit weiterleiten. Für drei Delikte führt dieselbe Seite zu einer Online-Strafanzeige: wenn Ihre Daten für eine Bestellung missbraucht wurden, wenn Sie Ware bezahlt und nicht erhalten haben, und bei einem falschen Wohnungs- oder Immobilieninserat. Für alles andere gilt der Polizeiposten. Weitere Delikte lassen sich je nach Wohnkanton über die Plattform Suisse ePolice anzeigen.
Lohnt sich eine Anzeige, wenn das Geld weg ist?
Die ehrliche Antwort zuerst: Ihr eigenes Geld bringt eine Anzeige oft nicht zurück. Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) sagt das selbst, weil die Täterschaft meist aus dem Ausland arbeitet und die Rechtshilfe vieler Länder schlecht funktioniert. Sie empfiehlt die Anzeige trotzdem, und das hat einen praktischen Grund: Jede Anzeige liefert der Polizei Daten, mit denen sie Fälle verbinden kann. Manchmal führt eine Spur doch in die Schweiz oder in ein Nachbarland.
Betrug ist in Artikel 146 des Strafgesetzbuchs geregelt. Laut SKP ermitteln die Behörden bei Betrug von sich aus, sobald sie davon wissen, wenn der Schaden über 300 Franken liegt.
Was Sie auf den Polizeiposten mitnehmen
- Ausdrucke oder das Telefon mit den Bildschirmfotos
- Zahlungsbelege mit Kontonummer oder TWINT-Empfänger
- Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Profilnamen und Internetadressen
- Ihre Notizen: was wann passiert ist
Rufen Sie vorher an. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt auf cybercrimepolice.ch, sich vor dem Besuch telefonisch anzumelden.
Kommt das Geld zurück?
Am ehesten über die Bank, und nur, wenn Sie schnell sind. Die Polizei des Kantons Solothurn schreibt, dass sich eine Zahlung eventuell noch stoppen oder zurückfordern lässt, wenn Sie Ihre Bank sofort informieren. Über das Strafverfahren kommt Geld nur zurück, wenn die Polizei die Täter findet und diese das Geld noch haben. Bei Betrug aus dem Ausland ist das selten.
Manche Versicherungen zahlen bei Online-Betrug. Die SKP rät, die Police genau zu lesen, bevor Sie eine solche Versicherung abschliessen.
Die zweite Welle: angebliche Rückholer
Nach einem Betrug melden sich oft angebliche Anwälte, Detekteien oder Behörden. Sie behaupten, die Täter gefasst zu haben, und verlangen eine Gebühr für die Rückzahlung. Die SKP nennt das ausdrücklich einen Folgebetrug. Wie aktuell das ist, zeigt ein Fall, den cybercrimepolice.ch am 21. Oktober 2026 veröffentlichte: eine gefälschte Mail im Namen des britischen Finanzministeriums, die die Rückerstattung verlorener Gelder verspricht. Zahlen Sie für eine Rückholung nie im Voraus.
Was die Zahlen zeigen
Laut dem Bundesamt für Cybersicherheit gingen im ersten Halbjahr 2026 in der Schweiz 27'128 freiwillige Meldungen ein, und Betrug bleibt das dominierende Phänomen (Medienmitteilung vom 24. August 2026). Als Einstieg nutzen die Täter laut BACS zunehmend Kleinanzeigenplattformen, gezielte Platzierungen in Suchmaschinen und Datenlecks.
Eine Massnahme hat messbar gewirkt: Seit am 1. Juli 2026 die Kennzeichnungspflicht auf Mobilfunknummern ausgeweitet wurde, fielen die Meldungen zu falschen Anrufen im Namen von Behörden im Juli auf unter 100. Zuvor waren es regelmässig über 400 im Monat. Wie viele Fälle nie gemeldet werden, weiss niemand genau.
Wenn Sie nicht allein weiterkommen
Ein Betrug ist nicht nur ein finanzieller Schaden. Viele Betroffene schämen sich und erzählen niemandem davon. Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson. Die Dargebotene Hand ist unter der Nummer 143 rund um die Uhr erreichbar, anonym und vertraulich. Geraten Sie in finanzielle Not, hilft die Schuldenberatung in Ihrem Kanton weiter.
Erstberatung nach einem Vorfall
90 Minuten per Videocall, CHF 220.–. Wir ordnen ein, was passiert ist, gehen mit Ihnen die Sofortmassnahmen durch und sichern Geräte und Konten.
Nicht enthalten: Wir holen kein Geld zurück und ersetzen weder Polizei noch Bank noch Anwalt.
Quellen dieser Seite
- Bundesamt für Cybersicherheit, Meldeportal (Meldung, Online-Strafanzeige): report.ncsc.admin.ch/de
- Medienmitteilung des Bundes zum Halbjahresbericht 2026/1 des BACS, 24.08.2026: admin.ch/de/newnsb/vzO9wG1V7K0D-m73EJw8W
- Schweizerische Kriminalprävention, «Melden, Anzeige erstatten oder sich einfach ärgern?», 29.07.2024: skppsc.ch/de/wp-content/uploads/sites/2/2024/07/anzeige_erstatten.pdf
- Schweizerische Kriminalprävention, Romance Scam (Folgebetrug): skppsc.ch/de/themen/internet/romance-scam
- cybercrimepolice.ch, Ereignis melden und Kontakt: cybercrimepolice.ch/de/ereignis-melden
- cybercrimepolice.ch, aktuelle Fälle (21.10.2026): cybercrimepolice.ch/de/faelle
- Polizei Kanton Solothurn, Betrug auf Online-Marktplätzen: so.ch/verwaltung/departement-des-innern/polizei/praevention/digitalisierte-kriminalitaet/betrug-auf-online-marktplaetzen
- Jugend und Medien (Bundesamt für Sozialversicherungen), Cybermobbing: jugendundmedien.ch/themen/cybermobbing
- Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 146, Stand 1. Oktober 2026: fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_146
- Die Dargebotene Hand, 143: 143.ch
Alle Quellen wurden am 21.10.2026 auf der jeweiligen Seite gelesen. Gesetzestexte im Stand, den die Bundesverwaltung auf fedlex.admin.ch nennt.