Vier Maschen, die gerade laufen
1. Sie bezahlen eine fremde Bestellung
Sie möchten etwas kaufen, ein Velo, ein Handy, Konzertkarten. Statt eines Namens und einer Telefonnummer schickt Ihnen der «Verkäufer» einen fünfstelligen Code oder einen QR-Code. Damit bezahlen Sie in Wahrheit eine Bestellung, die er in einem Onlineshop aufgegeben hat, oft digitale Gutscheine, die er sofort einlöst. Die Ware aus dem Inserat gibt es nicht. TWINT warnt auf seiner Sicherheitsseite ausdrücklich davor, mit zugeschickten Zahlencodes zu bezahlen.
Erkennen: Eine Privatperson, die Ihnen einen Code statt ihrer Nummer schickt, ist der Moment zum Abbrechen.
2. Das Schnäppchen gegen Vorauszahlung
Die Polizei des Kantons Solothurn beschreibt den Ablauf so: Ein gefälschtes Konto bietet Waren deutlich günstiger an als alle anderen. Sie sollen im Voraus per TWINT oder Überweisung zahlen, manchmal wird zur Beruhigung eine Teilzahlung angeboten. Geliefert wird nichts. Laut derselben Stelle gehört dieser Kleinanzeigen-Betrug zu den häufigsten Cyberdelikten, die bei der Polizei angezeigt werden.
Erkennen: Ungewöhnlich tiefer Preis, Zeitdruck, Wechsel vom Plattform-Chat zu WhatsApp oder Mail.
3. Der Anruf, der Ihr TWINT übernimmt
Am 17. Juni 2026 beschrieb cybercrimepolice.ch einen Fall im Namen des Zürcher Elektrizitätswerks ewz: Anrufer zeigen eine gefälschte Schweizer Nummer an, versprechen eine Rückerstattung und schicken eine SMS mit Link. Die falsche Seite leitet scheinbar zu TWINT weiter und fragt Bank, persönliche Angaben und den Verifikationscode ab. Wer das eingibt, gibt den Betrügern sein TWINT-Konto.
Erkennen: Echte Firmen verlangen am Telefon weder Zahlungen noch Verifikationscodes.
4. Der Brief mit QR-Code
TWINT warnt auf seiner Seite zu aktuellen Sicherheitsthemen vor gefälschten Briefen, die TWINT als Absender vortäuschen. Sie fordern dazu auf, einen QR-Code zu scannen und auf der verlinkten Seite Zugangsdaten einzugeben.
Erkennen: TWINT-QR-Codes scannen Sie nur mit der TWINT-App, nie mit der Kamera und nie, um sich irgendwo anzumelden.
Wenn Sie kaufen
- Bleiben Sie im Chat der Plattform. Wer sofort zu WhatsApp oder Mail wechseln will, entzieht sich der Kontrolle der Plattform.
- Schauen Sie sich das Profil an: Ist es neu, ohne Bild oder ohne Verlauf? Taucht das Profilbild in der Bildersuche bei einem anderen Namen auf?
- Schicken Sie keine Ausweiskopie und keine persönlichen Dokumente, auch nicht «zur Sicherheit».
- Rufen Sie vor einer TWINT-Zahlung die Nummer an, an die Sie zahlen. Die Polizei Solothurn empfiehlt genau das.
- Prüfen Sie vor dem letzten «OK» Name, Telefonnummer und Betrag.
- Am sichersten ist der alte Weg: Sie holen ab und bezahlen dort. Geld gegen Ware.
Wenn Sie verkaufen
Als Verkäufer haben Sie einen Vorteil: Sie müssen nichts aus der Hand geben, bevor das Geld da ist. Die Maschen zielen deshalb darauf, Sie zum Handeln zu bringen, bevor Sie nachsehen.
So sieht ein echter Kauf aus
- Das Geld steht in Ihrer eigenen App, unter Ihren Transaktionen.
- Sie bestätigen nichts, wenn Sie Geld bekommen.
- Niemand braucht einen Code von Ihnen.
So sieht die Masche aus
- Ein Bildschirmfoto einer angeblichen Zahlung, verbunden mit der Bitte, sofort zu versenden.
- Eine Zahlungsanfrage, bei der Sie Geld freigeben sollen, statt welches zu bekommen.
- Ein Link, auf dem Sie die Zahlung «empfangen» sollen, oder die Bitte, einen SMS-Code weiterzugeben.
TWINT bittet ausdrücklich, jede Zahlungsanfrage sorgfältig zu prüfen und persönliche SMS-Codes mit niemandem zu teilen. Versenden Sie die Ware erst, wenn das Geld in Ihrer App eingegangen ist.
Schon bezahlt oder Code verraten?
- Sofort die Bank anrufen und den TWINT-Zugang sperren lassen. TWINT verweist im Betrugsfall selbst an die Bank. Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist.
- Kontakt abbrechen und nichts nachzahlen, auch keine angebliche Versandgebühr oder Versicherung.
- Belege sichern: Inserat, Profil, Chatverlauf, Zahlungsbestätigung und die Nummer, an die Sie gezahlt haben.
- Profil bei der Plattform melden, damit es gesperrt wird, bevor die nächste Person zahlt.
- Anzeige erstatten. Für bezahlte und nicht gelieferte Ware geht das online über das Meldeportal des Bundes, sonst auf dem Polizeiposten. Wie das im Einzelnen geht, steht auf der Seite Betrug melden.
Ihr Konto als Durchgangsstation: die Geldesel-Falle
Damit Vorauszahlungen vertrauenswürdig wirken, geben Betrüger oft ein Schweizer Konto an. Die Polizei Solothurn erklärt, wem diese Konten gehören: sogenannten Geldeseln, die das Geld nach Eingang ins Ausland weiterleiten, oft ohne zu verstehen, wofür sie gebraucht werden.
Wer sein Konto oder sein TWINT für fremde Zahlungen hergibt, kann sich strafbar machen. Artikel 305bis des Strafgesetzbuchs bestraft Handlungen, die die Herkunft von Geld aus einem Verbrechen verschleiern, wenn man das weiss oder annehmen muss. Ein «Nebenjob», bei dem Sie Zahlungen empfangen und weiterschicken, ist deshalb kein Nebenjob.
Quellen dieser Seite
- TWINT, «Einfach sicher twinten»: twint.ch/privatkunden/support/sicherheit/sicher-twinten
- TWINT, aktuelle Sicherheitsthemen: twint.ch/privatkunden/support/sicherheit/aktuelle-sicherheitsthemen
- Polizei Kanton Solothurn, Betrug auf Online-Marktplätzen: so.ch/verwaltung/departement-des-innern/polizei/praevention/digitalisierte-kriminalitaet/betrug-auf-online-marktplaetzen
- cybercrimepolice.ch, «Vishing im Namen des ewz führt zu TWINT-Kontoübernahme», 17.06.2026: cybercrimepolice.ch/de/faelle/vishing-im-namen-des-ewz-fuehrt-zu-twint-kontouebernahme
- Bundesamt für Cybersicherheit, Meldeportal: report.ncsc.admin.ch/de
- Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 305bis, Stand 1. Oktober 2026: fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_305_bis
Alle Quellen wurden am 21.10.2026 auf der jeweiligen Seite gelesen. Gesetzestexte im Stand, den die Bundesverwaltung auf fedlex.admin.ch nennt.