Falsch, irreführend, gezielt: der Unterschied
Jugend und Medien, die Plattform des Bundesamts für Sozialversicherungen, unterscheidet zwei Dinge. Eine Fehlinformation ist falsch, aber ohne Absicht entstanden, etwa durch einen Irrtum. Eine Desinformation ist gezielt falsch oder irreführend, mit dem Ziel, Menschen zu verunsichern, zu beeinflussen oder gegeneinander aufzubringen. «Fake News» ist das Alltagswort für beides.
Für die Rechtslage verweist die Plattform auf einen Bericht des Bundesrats vom Juni 2024: Falsche Informationen zu verbreiten fällt grundsätzlich unter die Meinungsfreiheit. Grenzen gibt es, wo jemand in seiner Ehre verletzt wird, etwa durch üble Nachrede oder Verleumdung. Artikel 173 des Strafgesetzbuchs erfasst dabei ausdrücklich auch das Weiterverbreiten einer rufschädigenden Behauptung.
Wo die Schweiz heute steht
Pälvi Pulli, stellvertretende Staatssekretärin für Sicherheitspolitik, sagte im Januar 2026 gegenüber SRF, bei Wahlen und Abstimmungen seien bisher keine Desinformationsversuche verzeichnet worden. Gleichzeitig stelle der Bund fest, dass ausländische staatliche Akteure in den letzten Jahren deutlich häufiger versuchen, die Meinung in der Schweiz zu beeinflussen, mit dem Ziel, die Gesellschaft zu spalten und das Vertrauen in Institutionen und Medien zu untergraben.
Am 21. September 2026 veröffentlichte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation einen Bericht zum Umgang mit Desinformation in der Bildung. Er hält fest, dass die Schweiz gute Voraussetzungen hat, darunter ein hohes Bildungsniveau und Medienbildung auf allen Schulstufen. Er hält aber auch fest, dass die Kantone das unterschiedlich umsetzen und dass sich die Wirkung der Massnahmen bisher nur eingeschränkt beurteilen lässt. Das ist eine ehrliche Lage: Wie stark Falschinformationen hierzulande wirken, weiss niemand genau.
Gefälschte Nachrichten tauchen nicht nur in der Politik auf, sondern auch in der Werbung: als angeblicher Zeitungsartikel, in dem eine bekannte Person eine Anlage empfiehlt. Das ist kein Journalismus, sondern ein Betrugsversuch. Mehr dazu auf der Seite Betrug melden.
In zwei Minuten prüfen: fünf Handgriffe
- Absender prüfen. Wer hat das veröffentlicht? Gibt es ein Impressum, eine Adresse, eine Redaktion? Eine Seite, die erst seit wenigen Wochen existiert, verdient Misstrauen.
- Seitlich lesen. Öffnen Sie ein neues Fenster und suchen Sie die Kernaussage zusammen mit dem Wort «Faktencheck». Berichten bekannte Redaktionen dasselbe, oder nur Seiten, von denen Sie nie gehört haben?
- Bild zurückverfolgen. Die Bildersuche Ihrer Suchmaschine zeigt, wo ein Bild früher schon auftauchte. Jugend und Medien nennt diese Rückwärtssuche als einfache Methode.
- Datum und Ort prüfen. Ein echtes Bild aus einem anderen Jahr oder Land wird mit neuer Überschrift zur Falschmeldung.
- Das eigene Gefühl beobachten. Inhalte, die wütend, traurig oder empört machen, verbreiten sich laut Jugend und Medien besonders schnell. Starke Gefühle sind kein Beweis, sondern ein Grund zum Warten.
Was nicht hilft
Likes, Kommentare und die Zahl der Weiterleitungen. Hinter vielen Reaktionen können Bots stehen, künstliche Profile, die Inhalte massenhaft verstärken.
Bilder und Videos aus der KI: was sich noch erkennen lässt
Jugend und Medien listet Unstimmigkeiten, die auf Fälschungen hinweisen können: unscharfe Bereiche, seltsames Licht, fehlende Schatten, eine unrealistische Perspektive. Die Plattform sagt aber selbst, dass KI und Deepfakes das Erkennen immer schwieriger machen.
Unser Rat ist deshalb unbequem: Verlassen Sie sich nicht auf Fehler im Bild. Die Werkzeuge werden jeden Monat besser, und ein sauberes Bild beweist nichts. Verlässlicher ist die Frage, wer es zuerst veröffentlicht hat und ob eine Redaktion dafür geradesteht. Wie gefälschte Stimmen und Videos funktionieren, zeigt die Seite KI erkennen.
Mit Kindern üben: eine Frage für den Familientisch
Jugend und Medien stützt sich auf sechs Fähigkeiten, die die Denkfabrik Interface für Nachrichtenkompetenz beschreibt: sich orientieren, Nachricht von Werbung und Meinung unterscheiden, prüfen, verantwortungsvoll teilen, verstehen, wie Plattformen sortieren, und freie Medien als Teil der Demokratie schätzen.
Im Familienalltag lässt sich das auf eine einzige Frage herunterbrechen: «Woher wissen wir das?» Stellen Sie sie bei einem Video, das Ihr Kind lustig findet, bei einer Schlagzeile, die Sie selbst geteilt hätten, und bei einer Nachricht im Klassenchat. Es geht nicht darum, allem zu misstrauen, sondern um die Gewohnheit, nachzufragen, bevor man weiterleitet.
Wer das mit Regeln festhalten will, findet eine Vorlage auf der Seite Mediennutzungsvertrag.
Quellen dieser Seite
- Jugend und Medien (Bundesamt für Sozialversicherungen), Desinformation: jugendundmedien.ch/themen/desinformation
- SRF, «Fakt oder Fake? Desinformationskampagnen in der Schweiz nehmen zu», 28.01.2026: srf.ch/news/schweiz/fakt-oder-fake-desinformationskampagnen-in-der-schweiz-nehmen-zu
- Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Medienmitteilung vom 21.09.2026: sbfi.admin.ch/de/newnsb/yvpGfl9opUOm
- Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 173 und 174, Stand 1. Oktober 2026: fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_173
Alle Quellen wurden am 21.10.2026 auf der jeweiligen Seite gelesen. Gesetzestexte im Stand, den die Bundesverwaltung auf fedlex.admin.ch nennt.