Wozu ein Vertrag, wenn man reden kann?
Weil Gespräche vergessen gehen und Abmachungen am Abend um halb zehn neu verhandelt werden. Ein Blatt an der Kühlschranktür beendet solche Diskussionen nicht, aber es verkürzt sie. Die Bundesplattform Jugend und Medien betont, dass Technik allein nicht schützt: Es brauche Gespräche über Risiken, klare Regeln und eine vertrauensvolle Basis. Der Vertrag ist das Protokoll dieses Gesprächs.
Ein ehrlicher Nachteil vorweg: Ein Vertrag wirkt nur, solange die Eltern ihn selbst einhalten. Wer am Esstisch das Handy zückt, hat die Regel schon gebrochen, und die Kinder merken es zuerst.
Welche Regeln zu welchem Alter passen
Die Tabelle ist eine Orientierung, kein Gesetz. Jugend und Medien hält fest, dass das erste eigene Smartphone nicht nur eine Frage des Alters oder der Schulstufe ist, sondern der Bereitschaft des Kindes.
| Alter | Schwerpunkt der Regeln |
|---|---|
| Primarschule | Geräte im gemeinsamen Raum, feste Zeiten, Jugendschutzfilter eingerichtet, Apps nur mit Zustimmung |
| Erstes Smartphone | Kontakte nur aus dem echten Leben, keine Bilder von anderen ohne Einverständnis, In-App-Käufe gesperrt, Codewort |
| Oberstufe | Klassenchats, Gruppendruck, intime Bilder, Fake-Profile, was man meldet statt liked |
| Ab etwa 15 | Mehr Eigenverantwortung, dafür klare Abmachungen zu Geld, Codes, KI-Werkzeugen und Betrug |
Technische Schutzmassnahmen gehören dazu. Jugend und Medien empfiehlt, Jugendschutzfilter einzurichten, sobald Kinder unbeaufsichtigt ins Internet können, Bildschirmzeit-Funktionen zu nutzen, In-App-Käufe zu sperren, automatisches Roaming abzuschalten und für Kinder Prepaid-Karten oder Abos mit Kostenlimit zu wählen.
Die Vorlage: ankreuzen, ergänzen, drucken
Die meisten Regeln sind schon angekreuzt. Entfernen Sie die Haken bei allem, was nicht zu Ihrer Familie passt, füllen Sie die Lücken gemeinsam aus und drucken Sie den Vertrag. Auf dem Papier erscheinen nur die angekreuzten Regeln.
Unser Mediennutzungsvertrag
Unterschrift Kind
Unterschrift Eltern
Die Seite speichert nichts, was Sie hier eintragen. Nach dem Schliessen ist alles weg; drucken Sie den Vertrag vorher aus oder speichern Sie ihn über den Druckdialog als PDF.
Die neuen Regeln: KI, Stimmen und Codewort
Das Codewort
Stimmen lassen sich heute mit KI nachahmen. Ein Anruf, bei dem das eigene Kind weinend um Geld bittet, ist deshalb kein Beweis mehr, dass es das Kind ist. Ein Codewort, das nur die Familie kennt und nirgends online steht, löst das Problem ohne Technik: Wer es nicht weiss, bekommt kein Geld. Vereinbaren Sie es mit den Grosseltern gleich mit.
Bilder und Stimmen anderer
Mit wenigen Klicks lassen sich aus einem Klassenfoto KI-Bilder machen. Was als Spass gedacht ist, kann schwer verletzen und strafbar sein. Das Strafgesetzbuch bestraft in Artikel 197 Absatz 4 ausdrücklich auch Darstellungen von nicht tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, also auch gefälschte, mit KI erzeugte, und zwar schon das Herstellen und Besitzen. Jugendliche sollten das wissen, bevor sie eine App ausprobieren.
Woher wissen wir das?
Die dritte Regel betrifft Nachrichten: Bevor etwas weitergeleitet wird, stellt die Familie eine Frage, nämlich woher die Information stammt. Wie man das in zwei Minuten prüft, steht auf der Seite Fake News erkennen.
Was der Vertrag nicht leistet
- Er ersetzt keine technischen Einstellungen wie Jugendschutzfilter oder Kostenlimits.
- Er ist kein Überwachungsinstrument. Jugend und Medien erinnert daran, dass Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben; ob der Standort geteilt wird, sollte offen abgesprochen werden.
- Er hilft nicht, wenn schon etwas passiert ist. Dann gelten andere Schritte, beschrieben auf den Seiten Cybermobbing und Betrug melden.
Quellen dieser Seite
- Jugend und Medien (Bundesamt für Sozialversicherungen), Smartphones und Tablets, Text aktualisiert am 18.08.2026: jugendundmedien.ch/themen/smartphones-und-tablets
- Jugend und Medien, Cybermobbing: jugendundmedien.ch/themen/cybermobbing
- Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 197, Stand 1. Oktober 2026: fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_197
Alle Quellen wurden am 21.10.2026 auf der jeweiligen Seite gelesen. Gesetzestexte im Stand, den die Bundesverwaltung auf fedlex.admin.ch nennt.